In der jüngeren Vergangenheit hat sich der Europäische Gerichtshof
(EuGH) mit zahlreichen Vorlagefragen zu datenschutzrechtlichen The
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men befassen müssen. Darunter befanden sich auch etliche Fragestel
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lungen, die sich mit dem Inhalt und der Weite des Auskunftsanspruchs
aus Art. 15 DS-GVO befassten. Der EuGH konkretisierte beispielsweise im
Rahmen seines Urteils, ob im Rahmen des Auskunftsrechts die Identität
der Empfänger offenzulegen sind.
In der Rechtssache C-487/21, Urt. v. 04.05.2023 (Österreichische Da
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tenschutzbehörde gegen CRIF GmbH) hatte der Europäische Gerichtshof
vor Kurzem die Gelegenheit, Art. 15 Abs. 3 der DS-GVO auszulegen und
hat sich in diesem Zusammenhang auch zu den Streitfragen im Hinblick
auf das „Recht auf Datenkopie“ geäußert